Dazu zählen beispielsweise Knochenbrüche, akute Zahnschmerzen, allergische Reaktionen, Infektionen oder Maßnahmen infolge von chronischen Krankheiten wie Diabetes oder Epilepsie.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten immer bis zu der Höhe, wie sie für dieselbe Behandlung in Deutschland entstanden wären. Wie hoch diese Summe genau ist, ist natürlich je nach medizinischem Notfall sehr unterschiedlich, kann aber telefonisch bei den meisten Krankenkassen erfragt werden. Überführungskosten zurück nach Deutschland sind übrigens nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Außerdem dürfen gesetzliche Krankenkassen rückwirkend Abschläge für Verwaltungskosten verlangen.