Vor 15 Jahren hat die EU den Beschluss verabschiedet, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf europäischen Flughäfen und im Flugzeug eine entsprechende Hilfestellung zusteht. Diese wird durch die Fluglinien finanziert, sodass für den einzelnen Reisenden keine Kosten oder Gebühren anfallen. Der Service steht allen eingeschränkten Personen (PRM) zu, nur nicht Kindern, VIPs und Liegendtransporten.
Die jeweiligen Flughäfen organisieren die Assistenz und kümmern sich um qualifiziertes Personal. Angemeldet wird die Dienstleistung über den Reiseveranstalter, wenn dieser für die Flugbuchung zuständig ist. Wer selbst den Flug für seine Gruppe bucht, meldet den Bedarf direkt bei der Fluglinie an.
Wie mache ich klar, was benötigt wird?
Ganz einfach! Der Grad der Hilfestellung ist international definiert, einfach den entsprechenden Code angeben und die Airline weiß Bescheid, was angefordert werden muss. Die Assistenz muss bis max. 48 h vor Abflug angefordert werden.